Wohnungseigentumsverwaltung

  1. Individuelle Betreuung des Gemeinschaftseigentums.
  2. Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen, nimmt der Verwalter jährlich eine Begehung des Gemeinschaftseigentums im Beisein des Verwaltungsbeirats und/oder sonstiger Eigentümer vor. Zusätzlich werden nach Bedarf weitere Begehungen und Ortstermine durchgeführt.
  3. Vorbereitung und Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung sowie notwendiger außerordentlicher Versammlungen.
  4. Umsetzung der gefassten Beschlüsse und Durchsetzen der Hausordnung. 
  5. Betreuung von Hausmeister und Reinigungskräften. 
  6. Einleitung, Beauftragung, Abwicklung und Abrechnung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum auf Basis eingeholter Angebote.
  7. Jährliche Erstellung eines Wirtschaftsplans. 
  8. Erstellung einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Abrechnungszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/Teileigentum. 

Miethausverwaltung

  1.  Durchführung des Mietinkasso einschließlich Überwachung und Einleitung geeigneter Maßnahmen bei rückständigen Mietern.
  2. Erledigen sämtlichen Zahlungsverkehrs.
  3. Angemessene Mieterhöhungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.
  4. Suche nach einem zuverlässigen Mieter Ihrer Wahl. Abschluss von Mietverträgen nach Absprache mit dem Eigentümer in dessen Vertretungsvollmacht.
  5. Durchführung der Übergabe und Rückgabe der Wohnung bei Mieterwechsel.
  6. Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnung und Anpassung der Vorauszahlung.
  7. Durchführung von Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen in Abstimmung mit dem Eigentümer.

Bezüglich des Umfangs unserer Dienstleistung können individuelle Regelungen getroffen werden, welche ggfl. nur Teile der genannten Dienstleistung beinhalten.

Sondereigentumsverwaltung

 

Hier bieten wir die umfassende Verwaltung Ihrer Eigentumswohnung an!

  1. Betreuung Ihres Mieters.
  2. Durchführung des Mietinkasso, einschließlich Überwachung und Einleitung geeigneter Maßnahmen gegen rückständige Mieter.
  3. Erledigen sämtlichen Zahlungsverkehrs.
  4. Angemessene Mieterhöhungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.
  5. Suche nach einem zuverlässigen Mieter Ihrer Wahl. Abschluss von Mietverträgen nach Absprache mit dem Eigentümer in dessen Vertretungsvollmacht.
  6. Durchführung der Übergabe und Rückgabe der Wohnung bei Mieterwechsel.
  7. Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnung und Anpassung der Vorauszahlung.
  8. Durchführung von Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen innerhalb der Wohnung in Abstimmung mit dem Eigentümer.
  9. Teilnahme und Vertretung des Eigentümers in der Eigentümerversammlung.
Joomla Business Templates by template joomla